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   OVG Niedersachsen, 08.10.2004 - 2 ME 1143/04   

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https://dejure.org/2004,27949
OVG Niedersachsen, 08.10.2004 - 2 ME 1143/04 (https://dejure.org/2004,27949)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.10.2004 - 2 ME 1143/04 (https://dejure.org/2004,27949)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Oktober 2004 - 2 ME 1143/04 (https://dejure.org/2004,27949)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verfahrensfehler im Beurteilungsverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 33 Abs 2 GG; § 8 Abs 1 S 1 BG ND
    Auswahlentscheidung; Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; dienstliche Beurteilung; Konkurrentenverfahren; Verfahrensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2003 - 2 ME 123/03

    Auswahlverfahren; Begründung; Nachholung; Personalgewalt der Landesregierung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.10.2004 - 2 ME 1143/04
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung hat sich darauf zu beschränken, ob die Antragsgegnerin den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, s. z. B. Urt. v. 22.9.1988 - BVerwG 2 C 35.86 -, BVerwGE 80, 224(225) und des Nds. OVG, s. etwa Beschl. v. 30.1.2003 - 5 ME 24/03 - u. Beschl. v. 5.6.2003 - 2 ME 123/03 -, NdsVBl.

    2003, 238 = NordÖR 2003, 311(312f.) m. w. Nachw.).

  • OVG Niedersachsen, 14.04.2003 - 2 ME 129/03

    Schwerbehinderter; Beförderung; Hilfskriterium; Auswahl; Anhörung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.10.2004 - 2 ME 1143/04
    Kann daher schon aufgrund der als Beurteilungsbeitrag zu wertenden fehlenden Beurteilung vom 26. Januar 2004 nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand nicht festgestellt werden, ob der Beigeladene zu Recht als qualifiziertester Beamter von der Antragsgegnerin für den umstrittenen Dienstposten ausgewählt worden ist und ist weiter davon auszugehen, dass es als offen anzusehen ist, ob der Antragsteller, der in der durchschnittlichen Bewertung der Einzelmerkmale mit der Punktzahl 4, 28 den von dem Beilgeladenen in der Beurteilung vom 26. Januar 2004 erzielten Wert von 4, 25 Punkten (geringfügig) übertroffen hatte und sich im Übrigen bei gleicher Eignung zusätzlich auf seine Schwerbehinderteneigenschaft mit Erfolg berufen könnte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.2.1990 - BVerwG 1 WB 36.98 -, BVerwGE 86, 244(250) u. Senat, Beschl. v. 14.4.2003 - 2 ME 129/03 -, NdsVBl.

    2004, 44 = NVwZ-RR 2004, 434), in einem zweiten Auswahlverfahren, dem eine verfahrensfehlerfrei zustande gekommene Beurteilung des Beigeladenen zu Grunde liegt, anstelle des Beigeladenen ausgewählt werden könnte, so ergibt sich hieraus, dass es zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs des Antragstellers erforderlich ist, ihm den beantragten einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633 = ZBR 2002, 427 = DÖD 2003, 17(18); Senat, Beschl. v. 9.2.2000 - 2 M 4517/99 -).

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2000 - 2 M 4517/99

    Auswahl; Auswahlverfahren; Beamter; Beurteilung; Beurteilungszuständigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.10.2004 - 2 ME 1143/04
    2004, 44 = NVwZ-RR 2004, 434), in einem zweiten Auswahlverfahren, dem eine verfahrensfehlerfrei zustande gekommene Beurteilung des Beigeladenen zu Grunde liegt, anstelle des Beigeladenen ausgewählt werden könnte, so ergibt sich hieraus, dass es zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs des Antragstellers erforderlich ist, ihm den beantragten einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633 = ZBR 2002, 427 = DÖD 2003, 17(18); Senat, Beschl. v. 9.2.2000 - 2 M 4517/99 -).
  • BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 35.86

    Beamtenrecht - Laufbahnaufstieg - Beurteilung - Psychologische Begutachtung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.10.2004 - 2 ME 1143/04
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung hat sich darauf zu beschränken, ob die Antragsgegnerin den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, s. z. B. Urt. v. 22.9.1988 - BVerwG 2 C 35.86 -, BVerwGE 80, 224(225) und des Nds. OVG, s. etwa Beschl. v. 30.1.2003 - 5 ME 24/03 - u. Beschl. v. 5.6.2003 - 2 ME 123/03 -, NdsVBl.
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.10.2004 - 2 ME 1143/04
    2004, 44 = NVwZ-RR 2004, 434), in einem zweiten Auswahlverfahren, dem eine verfahrensfehlerfrei zustande gekommene Beurteilung des Beigeladenen zu Grunde liegt, anstelle des Beigeladenen ausgewählt werden könnte, so ergibt sich hieraus, dass es zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs des Antragstellers erforderlich ist, ihm den beantragten einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633 = ZBR 2002, 427 = DÖD 2003, 17(18); Senat, Beschl. v. 9.2.2000 - 2 M 4517/99 -).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 36.88

    Berücksichtigung der Schwerbehinderteneigenschaft von Soldaten bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.10.2004 - 2 ME 1143/04
    Kann daher schon aufgrund der als Beurteilungsbeitrag zu wertenden fehlenden Beurteilung vom 26. Januar 2004 nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand nicht festgestellt werden, ob der Beigeladene zu Recht als qualifiziertester Beamter von der Antragsgegnerin für den umstrittenen Dienstposten ausgewählt worden ist und ist weiter davon auszugehen, dass es als offen anzusehen ist, ob der Antragsteller, der in der durchschnittlichen Bewertung der Einzelmerkmale mit der Punktzahl 4, 28 den von dem Beilgeladenen in der Beurteilung vom 26. Januar 2004 erzielten Wert von 4, 25 Punkten (geringfügig) übertroffen hatte und sich im Übrigen bei gleicher Eignung zusätzlich auf seine Schwerbehinderteneigenschaft mit Erfolg berufen könnte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.2.1990 - BVerwG 1 WB 36.98 -, BVerwGE 86, 244(250) u. Senat, Beschl. v. 14.4.2003 - 2 ME 129/03 -, NdsVBl.
  • BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 36.98

    Recht der Soldaten - Verbot der Dienstausübung und Uniformverbot lediglich bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.10.2004 - 2 ME 1143/04
    Kann daher schon aufgrund der als Beurteilungsbeitrag zu wertenden fehlenden Beurteilung vom 26. Januar 2004 nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand nicht festgestellt werden, ob der Beigeladene zu Recht als qualifiziertester Beamter von der Antragsgegnerin für den umstrittenen Dienstposten ausgewählt worden ist und ist weiter davon auszugehen, dass es als offen anzusehen ist, ob der Antragsteller, der in der durchschnittlichen Bewertung der Einzelmerkmale mit der Punktzahl 4, 28 den von dem Beilgeladenen in der Beurteilung vom 26. Januar 2004 erzielten Wert von 4, 25 Punkten (geringfügig) übertroffen hatte und sich im Übrigen bei gleicher Eignung zusätzlich auf seine Schwerbehinderteneigenschaft mit Erfolg berufen könnte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.2.1990 - BVerwG 1 WB 36.98 -, BVerwGE 86, 244(250) u. Senat, Beschl. v. 14.4.2003 - 2 ME 129/03 -, NdsVBl.
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.10.2004 - 2 ME 1143/04
    Die von dem Antragsteller angefochtene Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin leidet an einem derartigen Mangel; denn die ihr zu Grunde liegende (maßgebliche, s. BVerwG, Urt. v. 19.12.2002 - BVerwG 2 C 31.01 -, BayVBl. 2003, 533) aktuelle dienstliche Beurteilung des Beigeladenen vom 18. Februar/29. März 2004, in der dieser besser als der Antragsteller in seiner dienstlichen Beurteilung vom 31. Dezember 2003/17. März 2004 beurteilt worden ist, ist verfahrensfehlerhaft zustande gekommen und kann nicht Grundlage einer ordnungsgemäßen Auswahlentscheidung - zu Gunsten des Beigeladenen und zu Lasten des Antragstellers - sein, was der Antragsteller entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts auch in diesem Verfahren mit Erfolg rügen kann.
  • VG Koblenz, 01.07.2008 - 6 K 1816/07

    Zum Streit um den Chefposten beim OLG Koblenz

    Diese ist als wesentliche Grundlage der Auswahlentscheidung des Dienstherrn - entgegen der im Eilbeschluss der Kammer vertretenen Auffassung - jedenfalls im Hauptsacheverfahren mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 und Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes - GG - einer Überprüfung durch das Gericht zugänglich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 u.a. -, ZBR 2008, 262; so auch Beschluss der Kammer vom 17. Juni 2008 - 6 L 549/08.KO - Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 3 BS 174/04 -, SächsVBl 2005, 23; für eine Berücksichtigung formeller Fehler: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 10 B 10457/07 .OVG - Nieder sächsisches OVG, Beschluss vom 8. Oktober 2004 - 2 ME 1143/04 -).
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